(1) Teile der Katastralgemeinde Parndorf werden zum „Naturschutzgebiet Feuchtmulde Alte Schanze“ erklärt.
(2) Das Naturschutzgebiet umfasst nachfolgende Grundstücke der Katastralgemeinde Parndorf zur Gänze: Nr. 2354/2, 2355/2, 2356/2, 2357/2, 2358/2, 2359/2, 2360/2, 2361/2, 2362/2, 2363/2, 2364/2, 2365/2, 2366/2, 2367/2, 2368/2, 2369/3, 2370/2, 2373/2, 2374/2, 2375/2, 2376/2, 2377/2, 2378/3 und 2379/2 sowie Teile der Grundstücke Nr. 2369/1, 2371 und 2372. Die Fläche des Naturschutzgebietes wurde über Koordinaten im Gauß-Krüger-System BMN M34 erstellt und ist im Koordinatenverzeichnis (Anlage 1) im PDF-Format ausgewiesen. Diese Aufzählung ist konstitutiv. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 1 maßgeblich.
(3) In Anlage 2 , bestehend aus einem Plan im Maßstab 1 : 2 000, erfolgt die deklarative planliche Darstellung des „Naturschutzgebietes Feuchtmulde Alte Schanze“.
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