Zum Schutz des bestehenden Horizontalfilterbrunnens Gols 1 des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland in Gols sowie zur Sicherung des Grundwasservorkommens zur Trink- und Nutzwasserversorgung im Verbandsbereich wird in der Gemeinde Gols das in den im § 2 dieser Verordnung bezeichneten Anlagen dargestellte Grundwasserschongebiet, im Folgenden kurz als Schongebiet bezeichnet, bestimmt.
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