(1) Für die Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen wird die DIN EN 301 549, Barrierefreiheitsanforderungen, geeignet für die öffentliche Beschaffung von IKT-Produkten und -Diensten in Europa, Ausgabe 2020 - 02, für verbindlich erklärt. Ihre Kundmachung erfolgt gemäß § 10 Abs. 5 Burgenländisches Verlautbarungsgesetz 2015, LGBl. Nr. 65/2014, für die Dauer ihrer Geltung durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme beim Amt der Burgenländischen Landesregierung.
(2) Die DIN EN 301 549, Ausgabe 2020 - 02, ist bei Austrian Standards International, 1020 Wien, Heinestraße 38, erhältlich.
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