(1) Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) § 1 Abs. 5, § 3a, § 4 Abs. 1 bis 3, § 5, § 6 Abs. 7 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 89/2024 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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