LandesrechtBurgenlandVerordnungenBildung des Standesamtsverbandes Eisenstadt und Umgebung und Führung als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband§ 3

§ 3

In Kraft seit 01. Januar 2019
Up-to-date

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.

(2) § 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 66/2018 tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.

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