LandesrechtBurgenlandVerordnungenBildung des Standesamtsverbandes Eisenstadt und Umgebung und Führung als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband

Bildung des Standesamtsverbandes Eisenstadt und Umgebung und Führung als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband

In Kraft seit 01. Januar 2018
Up-to-date

§ 1

§ 1

(1) Die Gemeinden

Eisenstadt,

Breitenbrunn am Neusiedler See,

Donnerskirchen,

Großhöflein,

Hornstein,

Klingenbach,

Leithaprodersdorf,

Loretto,

Mörbisch am See,

Müllendorf,

Neufeld an der Leitha,

Oggau am Neusiedler See,

Oslip,

Purbach am Neusiedler See,

Sankt Margarethen im Burgenland,

Schützen am Gebirge,

Siegendorf,

Steinbrunn,

Stotzing,

Trausdorf an der Wulka,

Wimpassing an der Leitha,

Wulkaprodersdorf,

Zagersdorf und

Zillingtal

werden zur besseren Führung der Verwaltungsgeschäfte bei der Besorgung der den Standesämtern obliegenden Aufgaben zu einem Gemeindeverband (Standesamtsverband) vereinigt.

(2) Der Standesamtsverband nach Abs. 1 und der kraft gesetzlicher Anordnung des § 47 Abs. 1 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 311/1985, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 68/2017, gebildete Staatsbürgerschaftsverband werden als zusammengeschlossener Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband (§ 5 Abs. 5 des Personenstandsgesetzes 2013) geführt.

(3) Der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband führt die Bezeichnung „Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Eisenstadt und Umgebung“ und hat seinen Sitz in Eisenstadt.

§ 2

§ 2

Gemäß § 5 Abs. 3 Personenstandsgesetz 2013 sind die Aufgaben nach diesem Gesetz vom Magistrat Eisenstadt als Bezirksverwaltungsbehörde wahrzunehmen.

§ 3

§ 3

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.

(2) § 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 66/2018 tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.