Zum Schutz der bestehenden Brunnenanlagen des Wasserverbandes Südliches Burgenland I in Oberwart, Unterwart und Rotenturm sowie zur Sicherung der Grundwasservorkommen zur Trink- und Nutzwasserversorgung im Verbandsbereich wird in den Gemeinden Oberwart, Unterwart und Rotenturm das in den im § 2 dieser Verordnung bezeichneten Anlagen dargestellte Grundwasserschongebiet, im Folgenden kurz als Schongebiet bezeichnet, bestimmt.
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