(1) Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt für Burgenland folgenden Tag in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung, mit der Maßnahmen zur Verringerung der Immission des Luftschadstoffes PM 10 nach dem Immissionsschutzgesetz - Luft getroffen werden (IG-L-Maßnahmenkatalog 2007), LGBl. Nr. 31/2006, in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 38/2007, außer Kraft.
(3) § 2 Abs. 1 und 2, § 3 Abs. 2 und 4 bis 6, § 4 Abs. 1, 4 und 5 sowie § 7, die Überschrift des § 10 und die Anlage 4 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 50/2024 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig entfallen § 4 Abs. 2 und 3 sowie § 9.
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