(1) Für die Gemeinden Eisenstadt, Großhöflein, Hornstein, Klingenbach, Leithaprodersdorf, Loretto, Oslip, Siegendorf, Wimpassing und Zillingtal wird ein Tourismusverband errichtet.
(2) Der Tourismusverband führt die Bezeichnung „Tourismusverband Eisenstadt Leithaland“. Er hat seinen Sitz in Eisenstadt.
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