LandesrechtBurgenlandVerordnungenTV-VO Eisenstadt Leithaland

TV-VO Eisenstadt Leithaland

In Kraft seit 01. Januar 2017
Up-to-date

§ 1

§ 1

(1) Für die Gemeinden Eisenstadt, Großhöflein, Hornstein, Klingenbach, Leithaprodersdorf, Loretto, Oslip, Siegendorf, Wimpassing und Zillingtal wird ein Tourismusverband errichtet.

(2) Der Tourismusverband führt die Bezeichnung „Tourismusverband Eisenstadt Leithaland“. Er hat seinen Sitz in Eisenstadt.

§ 2

§ 2

Die örtlichen Tourismusverbände in den Gemeinden Eisenstadt, Hornstein, Leithaprodersdorf, Loretto, Siegendorf, Wimpassing und Zillingtal werden aufgelöst.

§ 3

§ 3

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.