(1) Die Gemeinde Neutal (KG 33039 Neutal) und die Marktgemeinde Unterfrauenhaid (KG 33059 Unterfrauenhaid), beide Gerichts- und Verwaltungsbezirk Oberpullendorf, werden derart geändert, dass die Grundstücke 1168/1, 1168/3, 1256 und 1294/2 der Gemeinde Neutal (KG 33039 Neutal) von dieser abgetrennt und dem Gebiet der Marktgemeinde Unterfrauenhaid (KG 33059 Unterfrauenhaid) eingegliedert, sowie die Grundstücke 2374, 2375, 3861, 3862 und 3929 der Marktgemeinde Unterfrauenhaid (KG 33059 Unterfrauenhaid) von dieser abgetrennt und dem Gebiet der Gemeinde Neutal (KG 33039 Neutal) eingegliedert werden.
(2) Der neue Grenzverlauf ist in der Anlage 1 ersichtlich.
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