Vorwort
§ 1
§ 1
Die Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Neutal (KG 33039 Neutal) und der Marktgemeinde Unterfrauenhaid (KG 33059 Unterfrauenhaid) wird nach Maßgabe des § 2 geändert.
§ 2
§ 2
(1) Die Gemeinde Neutal (KG 33039 Neutal) und die Marktgemeinde Unterfrauenhaid (KG 33059 Unterfrauenhaid), beide Gerichts- und Verwaltungsbezirk Oberpullendorf, werden derart geändert, dass die Grundstücke 1168/1, 1168/3, 1256 und 1294/2 der Gemeinde Neutal (KG 33039 Neutal) von dieser abgetrennt und dem Gebiet der Marktgemeinde Unterfrauenhaid (KG 33059 Unterfrauenhaid) eingegliedert, sowie die Grundstücke 2374, 2375, 3861, 3862 und 3929 der Marktgemeinde Unterfrauenhaid (KG 33059 Unterfrauenhaid) von dieser abgetrennt und dem Gebiet der Gemeinde Neutal (KG 33039 Neutal) eingegliedert werden.
(2) Der neue Grenzverlauf ist in der Anlage 1 ersichtlich.
§ 3
§ 3
(1) Die Verordnung LGBl. Nr. 77/2016 tritt mit dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt für das Burgenland folgenden 1. Jänner in Kraft.
(2) Die im § 2 Abs. 2 genannte Anlage wird gemäß § 10 Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015, LGBl. Nr. 65/2014, kundgemacht und ist für die Dauer ihrer Wirksamkeit bei der Gemeinde Neutal und bei der Marktgemeinde Unterfrauenhaid, bei der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf und bei der für Gemeindewesen zuständigen Abteilung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Ohne Auswirkungen auf die Kundmachung ist sie auch im Internet unter http://e-government.bgld.gv.at/landesrecht abrufbar.