(1) Für die Stadtgemeinde Jennersdorf und die Gemeinden Deutsch Kaltenbrunn, Eltendorf, Heiligenkreuz im Lafnitztal, Königsdorf, Minihof-Liebau, Mogersdorf, Mühlgraben, Neuhaus am Klausenbach, Rudersdorf, Sankt Martin an der Raab und Weichselbaum wird ein Tourismusverband errichtet.
(2) Der Tourismusverband führt die Bezeichnung „Tourismusverband Jennersdorf“.
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