Vorwort
(1) Für die Stadtgemeinde Jennersdorf und die Gemeinden Deutsch Kaltenbrunn, Eltendorf, Heiligenkreuz im Lafnitztal, Königsdorf, Minihof-Liebau, Mogersdorf, Mühlgraben, Neuhaus am Klausenbach, Rudersdorf, Sankt Martin an der Raab und Weichselbaum wird ein Tourismusverband errichtet.
(2) Der Tourismusverband führt die Bezeichnung „Tourismusverband Jennersdorf“.
(1) Der örtliche Tourismusverband Jennersdorf wird aufgelöst.
(2) Die örtlichen Tourismusverbände in den Gemeinden Eltendorf, Heiligenkreuz im Lafnitztal, Königsdorf, Minihof-Liebau, Mogersdorf, Mühlgraben, Neuhaus am Klausenbach, Rudersdorf, Sankt Martin an der Raab und Weichselbaum werden aufgelöst.
Der Regionalverband Bezirk Jennersdorf wird aufgelöst.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
(2) § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 89/2016 treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft.