1. Grundwasser: alles unterirdische Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht;
2. Grundwasserleiter, Aquifer: unter der Erdoberfläche liegender Boden- oder Gesteinskörper oder andere geologische Formationen mit hinreichender Porosität und Permeabilität, sodass entweder ein nennenswerter Grundwasserstrom oder die Entnahme erheblicher Grundwassermengen möglich ist;
3. Grundwasserstockwerk: ein Grundwasserleiter, der durch vergleichsweise geringdurchlässige Boden- oder Gesteinsschichten von darüber und/oder darunter liegenden Grundwasserleitern getrennt ist;
4. Tiefengrundwasser: Grundwasser, das sich tiefer als 30 m unter der Geländeoberkante befindet;
5. Tiefengrundwasserkörper: hydrologisch abgegrenztes oder abgrenzbares Grundwasservorkommen oder Teil eines solchen, das sich tiefer als 30 m unter der Geländeoberkante befindet;
6. Thermalwasser: Grundwässer ab 20 Grad Celsius an der Entnahmestelle;
7. Heilwässer: natürlich austretende oder künstlich erschlossene Grundwässer, die aufgrund besonderer Eigenschaften und ohne jede Veränderung ihrer natürlichen Zusammensetzung eine wissenschaftlich anerkannte Heilwirkung ausüben oder erwarten lassen;
8. fachkundig, fachgerecht: von einer Brunnenmeisterin oder einem Brunnenmeister, von einer Baumeisterin oder einem Baumeister oder von einer Angehörigen oder einem Angehörigen einer den Befugnissen einer Baumeisterin oder eines Baumeisters gleichgestellten Berufssparte (zB Ingenieurbüro oder Zivilingenieurbüro für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft oder Bauwesen) ausgeführt.
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