Ziele dieser Verordnung sind die Sicherung der Qualität und Quantität der burgenländischen Tiefengrundwässer (guter Zustand) und die Festlegung eines Gebietes, das - unbeschadet bestehender Rechte - vorzugsweise der öffentlichen Trinkwasserversorgung und Trinkwassernotversorgung im Katastrophenfall gewidmet ist.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise