(1) Im Einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßenachse aus dem beim Amt der Burgenländischen Landesregierung aufliegenden Lageplan zur Trassenverordnung (Zl. 5-V-A9045/13-2012) zu ersehen. Ohne Auswirkungen auf die Kundmachung ist dieser Lageplan auch im Internet unter http://e-government.bgld.gv.at/landesrecht abrufbar. Die Festlegung der neuen Straßenachse erfolgt auf Grundlage des Projektes Nr. 2109 samt anschließender Evaluierung. Dieses Projekt und der Trassenverordnungsplan liegen beim Amt der Burgenländischen Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf.
(2) Der neue Straßenabschnitt ist ab der Verkehrsfreigabe durch die Landesstraßenverwaltung eine öffentliche Straße und ab diesem Zeitpunkt dem Gemeingebrauch gewidmet.
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