Vorwort
§ 1
§ 1
Der Straßenverlauf der B 57a Stegersbacher Straße wird im Bereich der geplanten Anschlussstelle Rudersdorf der S 7 Fürstenfelder Schnellstraße auf eine Länge von ca. 0,647 km geändert und wie folgt bestimmt:
Ab der Kreuzung mit der L 250 Neusiedler Straße wird die B 57a nach links verschwenkt und danach in einem Rechtsbogen zum neuen Kreisverkehr der Anschlussstelle Rudersdorf der S 7 Fürstenfelder Schnellstraße herangeführt. Dieser Kreisverkehr liegt gegenüber der Achse der bestehenden B 57a um ca. 64 m seitlich versetzt. An den Kreisverkehr schließen zwei Rampen der Anschlussstelle an, die zur S 7 führen bzw. von ihr kommen. Die B 57a wird vom vierten Kreisverkehrsast aus weiter geführt. Über einen Links- und anschließenden Rechtsbogen erreicht die B 57a wieder den Bestand.
§ 2
§ 2
(1) Im Einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßenachse aus dem beim Amt der Burgenländischen Landesregierung aufliegenden Lageplan zur Trassenverordnung (Zl. 5-V-A9045/13-2012) zu ersehen. Ohne Auswirkungen auf die Kundmachung ist dieser Lageplan auch im Internet unter http://e-government.bgld.gv.at/landesrecht abrufbar. Die Festlegung der neuen Straßenachse erfolgt auf Grundlage des Projektes Nr. 2109 samt anschließender Evaluierung. Dieses Projekt und der Trassenverordnungsplan liegen beim Amt der Burgenländischen Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf.
(2) Der neue Straßenabschnitt ist ab der Verkehrsfreigabe durch die Landesstraßenverwaltung eine öffentliche Straße und ab diesem Zeitpunkt dem Gemeingebrauch gewidmet.