Die Ausbildung hat darauf abzuzielen, dass Diplom-Sozialbetreuerinnen oder Diplom-Sozialbetreuer auf Basis ihrer vertieften, wissenschaftlich fundierten Ausbildung und im Rahmen ihrer erworbenen Kompetenzen ihre Tätigkeiten in höherem Maße selbständig und eigenverantwortlich ausführen. Sie sollen befähigt werden, über die unmittelbaren Betreuungsaufgaben hinausgehend konzeptive und planerische Aufgaben betreffend die Gestaltung der Betreuungsarbeit wahrzunehmen, Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in Fragen der Sozialbetreuung fachlich zu koordinieren und anzuleiten sowie das Dienstleistungsangebot der eigenen Organisation oder Einrichtung fachlich weiterzuentwickeln und Maßnahmen und Prozesse der Qualitätsentwicklung durchzuführen.
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