(1) Diese Verordnung tritt am 1. September 2012 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung LGBl. Nr. 89/2013 tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Juli 2008 über die Festsetzung von Berechtigungssprengeln für öffentliche Hauptschulen, LGBl. Nr. 71/2008, außer Kraft.
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