(1) Teile des Gebietes der Katastralgemeinden Draßburg, Forchtenstein, Loipersbach im Burgenland, Loipersbach-Kogel, Marz, Mattersburg, Neustift an der Rosalia, Pöttelsdorf, Pöttsching, Rohrbach bei Mattersburg, Schattendorf, Sieggraben, Walbersdorf, Wiesen und Zemendorf werden zum „Europaschutzgebiet Mattersburger Hügelland“ erklärt.
(2) Die Fläche des „Europaschutzgebietes Mattersburger Hügelland“ wurde über Koordinaten im Gauß-Krüger-System BMN M34 erstellt und ist im Koordinatenverzeichnis (Anlage 1) im pdf-Format ausgewiesen. Diese Aufzählung ist konstitutiv. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 1 maßgeblich.
(3) In der Anlage 2 erfolgt in einem Übersichtsplan die deklarative Darstellung der Ausdehnungsfläche des „Europaschutzgebietes Mattersburger Hügelland“.
(4) In Anlage 3, bestehend aus 9 Detailplänen (01 - 09) im Maßstab 1 : 5 000 und einem Übersichtsplan (Blattschnitt), erfolgt die deklarative planliche Darstellung des „Europaschutzgebietes Mattersburger Hügelland“.
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