Schutzgegenstand ist die naturräumliche Ausstattung des Landschaftsschutzgebietes mit seiner typischen, traditionell geprägten Kulturlandschaft, insbesondere Streuobstwiesen, Wiesen, Feldgehölze, Hecken, Einzelbäume, Hangterrassen, Raine, Terrassenböschungen, Gräben und Hohlwege.
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