Die zur Überführung von Leichen verwendeten Kraftwagen haben folgende Ausstattung aufzuweisen:
1. Der Führerraum muss vom Laderaum durch eine fest eingebaute und mit der Karosserie fest verbundene, dichte, stabile und durchgehende Querwand getrennt werden. In diese Trennwand kann ein Fenster aus Sicherheitsglas eingebaut werden.
2. Der Laderaum (Sargraum) muss beleuchtbar und mit einem leicht zu reinigenden fugenlosen Belag versehen sein. Alle Innenflächen einschließlich der Einbauten müssen abwaschbar und für eine Desinfektion zugänglich sein. Der Laderaum (Sargraum) darf keine Sitzgelegenheit ent halten.
3. Der Sarg muss gegen Verrutschen gesichert und so gelagert werden können, dass ein sicherer Transport gewährleistet ist und die Pietät und Würde nicht verletzt werden.
4. Türen oder Klappen zum Laderaum (Sargraum) müssen verriegel- und versperrbar sowie im geöffneten Zustand feststellbar sein.
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