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Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinden Stoob und Neutal auf die Landesregierung
§ 2
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In Kraft seit 01. Oktober 2011
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§ 2 — Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinden Stoob und Neutal auf die Landesregierung
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Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2011 in Kraft.
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