LandesrechtBurgenlandVerordnungenBestimmung des Straßenverlaufes der B 50, Änderung des Straßenverlaufes der L 209 und Verlängerung der L 313§ 2

§ 2

In Kraft seit 24. März 2011
Up-to-date

(1) Im Einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßentrassen aus der beim Amt der Burgenländischen Landesregierung aufliegenden Planunterlage (Zl. 5-V-A1651/305-2011) zu ersehen. Ohne Auswirkungen auf die Kundmachung ist diese Planunterlage auch im Internet unter http://e-government.bgld.gv.at/landesrecht abrufbar.

(2) Die neuen Straßen und Straßenabschnitte sind ab der Verkehrsfreigabe durch die Landesstraßenverwaltung öffentliche Straßen und ab diesem Zeitpunkt dem Gemeingebrauch gewidmet.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden