LandesrechtBurgenlandVerordnungenBestimmung des Straßenverlaufes der B 50, Änderung des Straßenverlaufes der L 209 und Verlängerung der L 313

Bestimmung des Straßenverlaufes der B 50, Änderung des Straßenverlaufes der L 209 und Verlängerung der L 313

In Kraft seit 11. November 2011
Up-to-date

§ 1

§ 1

(1) Der Straßenverlauf der B 50 Burgenland Straße wird im Bereich der Gemeinde Schützen am Gebirge geändert und nunmehr wie folgt bestimmt: Die neu herzustellende Straßentrasse der B 50 beginnt bei km 39,004. An diesem Punkt kommt es zu einer Ausbildung einer 4-armigen Kreisverkehrsanlage, dem Kreisverkehr „Schützen“. An diesen Kreisverkehr binden neben der Trasse der Umfahrung von Schützen am Gebirge der Bestand der B 50 (die künftige L 273 Schützener Ortsstraße, B 50 alt) sowie die verlegte L 209 Oggauer Straße an. Vom Kreisverkehr „Schützen“ führt die Trasse der Umfahrung Schützen am Gebirge in Richtung Westen vom Bestand der B 50 weg, um in einem Abstand von rund 800 m das Ortsgebiet von Schützen am Gebirge zu umfahren und bei Bestandskilometer 44,172 wieder in den Bestand der B 50 einzubinden. Bei km 43,530 wird mit dem Kreisverkehr „Oslip“ eine weitere 4-armige Kreisverkehrsanlage ausgebildet, die der Anbindung der künftigen L 273 Schützener Ortsstraße und eines Wirtschaftsweges dient. Die Trassenlänge der Umfahrung Schützen am Gebirge beträgt rund 5,168 km.

(2) Der Straßenverlauf der L 209 Oggauer Straße wird im Bereich der Gemeinde Donnerskirchen wie folgt geändert: Beginnend mit km 8,337 an der Eisenbahnkreuzung L 209 / ÖBB Strecke 195 wird die L 209 mit einem Linksbogen um rund 190 m Richtung Süden verschwenkt um in km 8,639 an den künftigen Kreisverkehr „Schützen“ anzubinden. Die Länge der Verlegung beträgt rund 0,302 km.

(3) Der Straßenverlauf der L 273 Schützener Ortsstraße wird im Bereich der Gemeinde Oslip durch die Errichtung des neuen Kreisverkehrs „Oslip“ geändert. Der zwischen dem künftigen Kreisverkehr „Schützen“ und dem Kreisverkehr „Oslip“ verbleibende Bestand der B 50 wird künftig als L 273 Schützener Ortsstraße (B 50 alt) im Landesstraßennetz geführt. An der Kreuzung L 273 (B 50 alt) / L 313 springt die Verlegung der L 273 in rechtem Winkel in Richtung Norden von der L 273 (B 50 alt) ab. Über eine Gerade und einen darauf folgenden Linksbogen wird die L 273 an den Kreisverkehr „Oslip“ angebunden. Die Verlängerung der L 273 erstreckt sich von L 273 km 43,587 bis L 273 km 43,740 und weist eine Länge von rund 0,153 km auf.

§ 2

§ 2

(1) Im Einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßentrassen aus der beim Amt der Burgenländischen Landesregierung aufliegenden Planunterlage (Zl. 5-V-A1651/305-2011) zu ersehen. Ohne Auswirkungen auf die Kundmachung ist diese Planunterlage auch im Internet unter http://e-government.bgld.gv.at/landesrecht abrufbar.

(2) Die neuen Straßen und Straßenabschnitte sind ab der Verkehrsfreigabe durch die Landesstraßenverwaltung öffentliche Straßen und ab diesem Zeitpunkt dem Gemeingebrauch gewidmet.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3

Die Änderung des § 1 Abs. 1 durch die Verordnung LGBl. Nr. 61/2011 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.