Vorwort
(1) Der Straßenverlauf der B 50 Burgenland Straße wird im Bereich der Gemeinde Schützen am Gebirge geändert und nunmehr wie folgt bestimmt: Die neu herzustellende Straßentrasse der B 50 beginnt bei km 39,004. An diesem Punkt kommt es zu einer Ausbildung einer 4-armigen Kreisverkehrsanlage, dem Kreisverkehr „Schützen“. An diesen Kreisverkehr binden neben der Trasse der Umfahrung von Schützen am Gebirge der Bestand der B 50 (die künftige L 273 Schützener Ortsstraße, B 50 alt) sowie die verlegte L 209 Oggauer Straße an. Vom Kreisverkehr „Schützen“ führt die Trasse der Umfahrung Schützen am Gebirge in Richtung Westen vom Bestand der B 50 weg, um in einem Abstand von rund 800 m das Ortsgebiet von Schützen am Gebirge zu umfahren und bei Bestandskilometer 44,172 wieder in den Bestand der B 50 einzubinden. Bei km 43,530 wird mit dem Kreisverkehr „Oslip“ eine weitere 4-armige Kreisverkehrsanlage ausgebildet, die der Anbindung der künftigen L 273 Schützener Ortsstraße und eines Wirtschaftsweges dient. Die Trassenlänge der Umfahrung Schützen am Gebirge beträgt rund 5,168 km.
(2) Der Straßenverlauf der L 209 Oggauer Straße wird im Bereich der Gemeinde Donnerskirchen wie folgt geändert: Beginnend mit km 8,337 an der Eisenbahnkreuzung L 209 / ÖBB Strecke 195 wird die L 209 mit einem Linksbogen um rund 190 m Richtung Süden verschwenkt um in km 8,639 an den künftigen Kreisverkehr „Schützen“ anzubinden. Die Länge der Verlegung beträgt rund 0,302 km.
(3) Der Straßenverlauf der L 273 Schützener Ortsstraße wird im Bereich der Gemeinde Oslip durch die Errichtung des neuen Kreisverkehrs „Oslip“ geändert. Der zwischen dem künftigen Kreisverkehr „Schützen“ und dem Kreisverkehr „Oslip“ verbleibende Bestand der B 50 wird künftig als L 273 Schützener Ortsstraße (B 50 alt) im Landesstraßennetz geführt. An der Kreuzung L 273 (B 50 alt) / L 313 springt die Verlegung der L 273 in rechtem Winkel in Richtung Norden von der L 273 (B 50 alt) ab. Über eine Gerade und einen darauf folgenden Linksbogen wird die L 273 an den Kreisverkehr „Oslip“ angebunden. Die Verlängerung der L 273 erstreckt sich von L 273 km 43,587 bis L 273 km 43,740 und weist eine Länge von rund 0,153 km auf.
(1) Im Einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßentrassen aus der beim Amt der Burgenländischen Landesregierung aufliegenden Planunterlage (Zl. 5-V-A1651/305-2011) zu ersehen. Ohne Auswirkungen auf die Kundmachung ist diese Planunterlage auch im Internet unter http://e-government.bgld.gv.at/landesrecht abrufbar.
(2) Die neuen Straßen und Straßenabschnitte sind ab der Verkehrsfreigabe durch die Landesstraßenverwaltung öffentliche Straßen und ab diesem Zeitpunkt dem Gemeingebrauch gewidmet.
Die Änderung des § 1 Abs. 1 durch die Verordnung LGBl. Nr. 61/2011 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.