LandesrechtBurgenlandVerordnungenGeschützter Lebensraum Weißes Kreuz§ 2

§ 2Schutzgegenstand und Schutzzweck

In Kraft seit 01. Januar 2011
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Diese Verordnung dient dem Schutz des Trockenrasengebietes im Bereich des „Geschützten Lebensraumes Weißes Kreuz“ in der KG Großhöflein.

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