LandesrechtBurgenlandVerordnungenAuflösung des Standesamtsverbandes Stoob§ 2

§ 2

In Kraft seit 01. Januar 2011
Up-to-date

Die vom Standesamtsverband Stoob bis zum 31. Dezember 2010 geführten Personenstandsbücher verbleiben bei der Gemeinde Stoob.

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