§ 1
§ 1
Der aus den Gemeinden Stoob und Neutal bestehende Standesamtsverband Stoob wird aufgelöst.
§ 2
§ 2
Die vom Standesamtsverband Stoob bis zum 31. Dezember 2010 geführten Personenstandsbücher verbleiben bei der Gemeinde Stoob.
§ 3
§ 3
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.