(1) Ein Teil des Grundstücks Nr. 22029/1, KG Oberwart, wird zum „Geschützten Lebensraum Wehoferbachwiese“ erklärt.
(2) Die Grenzen des „Geschützten Lebensraums Wehoferbachwiese“ verlaufen entsprechend der Darstellung der in der Anlage zu dieser Verordnung grün dargestellten Teilfläche des Grundstücks Nr. 22029/1. Die Eckpunkte dieser Fläche werden durch folgende Koordinaten in der Projektion GK BMN 34 festgelegt:
Eckpunktkoordinaten Nr. | Rechtswert | Hochwert |
1 | 738.686 | 240.549 |
2 | 738.911 | 240.470 |
3 | 738.746 | 240.671 |
4 | 738.950 | 240.548 |
Zwischen den Koordinaten 1 und 2 verläuft die südliche Grenze des „Geschützten Lebensraums Wehoferbachwiese“ zwischen dem Grundstück Nr. 22029/1 und dem Grundstück Nr. 22030 (Weg).
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