LandesrechtBurgenlandVerordnungenGrenzänderung zwischen den Gemeinden Antau und Wulkaprodersdorf

Grenzänderung zwischen den Gemeinden Antau und Wulkaprodersdorf

In Kraft seit 01. Januar 2011
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Gemeindegrenze (Bezirksgrenze) zwischen den Gemeinden Antau und Wulkaprodersdorf wird nach Maßgabe des § 2 geändert.

§ 2

§ 2

(1) Die Grundstücke Nr. 1586/3, 1587/1 und 1587/2 der KG Antau werden von dieser abgetrennt und dem Gebiet der KG Wulkaprodersdorf eingegliedert, sowie die Grundstücke Nr. 739/19 und 739/25 der KG Wulkaprodersdorf von dieser abgetrennt und dem Gebiet der KG Antau eingegliedert.

(2) Der neue Grenzverlauf ist in der Anlage ersichtlich.

§ 3

§ 3

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt für das Burgenland folgenden 1. Jänner in Kraft.

(2) Die im § 2 Abs. 2 genannte Anlage wird gemäß § 6 Bgld. Verlautbarungsgesetz 1990 kundgemacht und ist für die Dauer ihrer Wirksamkeit bei der Gemeinde Antau, bei der Marktgemeinde Wulkaprodersdorf, bei der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg, bei der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung und bei der für Gemeindewesen zuständigen Abteilung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Ohne Auswirkungen auf die Kundmachung ist sie auch im Internet unter http://e-government.bgld.gv.at/landesrecht abrufbar.