Jene Bestimmungen der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Oberwart vom 30. Juni 2009, Zahl 034/32-2009, die das Anlegen eines Schutzweges anordnen, Fahrtrichtungen vorschreiben, Fahr- und Einfahrtverbote aussprechen und Vorrangregelungen treffen, werden als gesetzwidrig aufgehoben.
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