Aufhebung von Teilen einer Verordnung der Gemeinde Oberwart betreffend straßenpolizeiliche Regelungen
Vorwort
Art. 1
Jene Bestimmungen der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Oberwart vom 30. Juni 2009, Zahl 034/32-2009, die das Anlegen eines Schutzweges anordnen, Fahrtrichtungen vorschreiben, Fahr- und Einfahrtverbote aussprechen und Vorrangregelungen treffen, werden als gesetzwidrig aufgehoben.