LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde KittseeArt. 1

Art. 1

In Kraft seit 24. Juni 2009
Up-to-date

Der Gemeinde Kittsee wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden