LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Kittsee

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Kittsee

In Kraft seit 24. Juni 2009
Up-to-date

Art. 1

Der Gemeinde Kittsee wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.