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Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Kittsee
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Kittsee
In Kraft seit 24. Juni 2009
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Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Kittsee
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Art. 1
Vorwort
Art. 1
Der Gemeinde Kittsee wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.