+K
Produkte
Enterprise
Recht
Themen
Landesrecht
Burgenland
Verordnungen
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Kittsee
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Kittsee
In Kraft seit 24. Juni 2009
Up-to-date
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Kittsee
Durchsuchen
Info
Mehr
Art. 1
Vorwort
Art. 1
Der Gemeinde Kittsee wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.