(1) Das Naturschutzgebiet Nickelsdorfer Haidel (Verordnung vom 21. Feber 1979, LGBl. Nr. 29/1979) wird zum „Europaschutzgebiet Nickelsdorfer Haidel“ erklärt.
(2) Die Fläche des „Europaschutzgebietes Nickelsdorfer Haidel“ wurde über Koordinaten im Gauß-Krüger-System BMN M34 erstellt und ist im Koordinatenverzeichnis (Anlage 1) im pdf-Format ausgewiesen. Diese Aufzählung ist konstitutiv. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 1 maßgeblich.
(3) In Anlage 2 erfolgt in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 2 500 die deklarative Darstellung der Ausdehnungsfläche des „Europaschutzgebietes Nickelsdorfer Haidel“.
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