(1) Das Naturschutzgebiet Parndorfer Heide (Verordnung vom 4. März 1992, LGBl. Nr. 22/1992) wird zum „Europaschutzgebiet Parndorfer Heide“ erklärt.
(2) Die Fläche des „Europaschutzgebietes Parndorfer Heide“ wurde über Koordinaten im Gauß-Krüger-System BMN M34 erstellt und ist im Koordinatenverzeichnis ( Anlage 1 ) im pdf-Format ausgewiesen. Diese Aufzählung ist konstitutiv. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 1 maßgeblich.
(3) In Anlage 2 erfolgt in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 1 750 die deklarative Darstellung der Ausdehnungsfläche des „Europaschutzgebietes Parndorfer Heide“.
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