LandesrechtBurgenlandVerordnungenRichtlinien für den Rettungs- und Notarztrettungsdienst§ 1

§ 1

In Kraft seit 10. Juli 2007
Up-to-date

Für die Durchführung des Rettungs- und Notarztrettungsdienstes gelten die als Anlage zu dieser Verordnung angeschlossenen Richtlinien.

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