Vorwort
Für die Durchführung des Rettungs- und Notarztrettungsdienstes gelten die als Anlage zu dieser Verordnung angeschlossenen Richtlinien.
Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.
Anhänge
LGBl. 44-2007 AnlagePDF