(1) Teile der Gemeinden Neustift an der Lafnitz, Loipersdorf-Kitzladen, Markt Allhau, Wolfau, Wörterberg, Hackerberg, Burgauberg-Neudauberg, Deutsch Kaltenbrunn, Rudersdorf, Königsdorf, Eltendorf, Heiligenkreuz/Lafnitztal, Jennersdorf, Weichselbaum und Mogersdorf werden zum „Europaschutzgebiet Lafnitztal“ erklärt.
(2) Die Grenzen des „Europaschutzgebiets Lafnitztal“ verlaufen entsprechend der Darstellung der Anlage A zu dieser Verordnung. Diese Anlage ist wesentlicher Bestandteil dieser Verordnung.
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