Die dem Land Burgenland auf Grund des Art. I § 1 des Landesverfassungsgesetzes vom 15. Juli 1974, LGBl. Nr. 35, zugefallenen Gebietsteile mit einem Gesamtflächenausmaß von 6084 m 2 werden der im politischen Bezirk Jennersdorf gelegenen Gemeinde Jennersdorf zugewiesen.
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