LandesrechtBurgenlandVerordnungenAngelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Freistadt Rust, Gemeinden und Sanitätskreise auf die Landesregierung, Übertragung§ 2

§ 2

In Kraft seit 01. Juni 1977
Up-to-date

Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1977 in Kraft.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden