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Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Freistadt Rust, Gemeinden und Sanitätskreise auf die Landesregierung, Übertragung
§ 2
§ 2
In Kraft seit 01. Juni 1977
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§ 2 — Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Freistadt Rust, Gemeinden und Sanitätskreise auf die Landesregierung, Übertragung
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Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1977 in Kraft.
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