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Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden auf die Landesregierung
§ 2
§ 2 § 2
In Kraft seit 01. Juni 1973
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§ 2 § 2 — Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden auf die Landesregierung
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Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1973 in Kraft.
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