LandesrechtBurgenlandVerordnungenÜbertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden auf die Landesregierung

Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden auf die Landesregierung

In Kraft seit 01. Juni 1973
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