Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Ziffer 4 des Abschnittes A der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Oktober 1934 betreffend die Erklärung von Straßen als Eisenbahnzufahrtsstraßen, LGBI. 1934 II Nr. 3, außer Kraft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise