(1) Ein Teil des Rosaliengebirges wird mit der im Abs. 2 beschriebenen Umgrenzung zum Landschaftsschutzgebiet erklärt.
(2) Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes verläuft vom Mittereck (beim Schnittpunkt der Gemeindegrenze Neustift a.d.R. mit der Landesgrenze) entlang der Landesgrenze Burgenland – Niederösterreich bis etwa 500 m südlich des Sieggrabener Kogels, von dort in der 600 m Schichtenlinie bis zu dem von Sieggraben führenden Karrenweg und von dort in der Fallinie entlang der Waldgrenze bis zum Bachlauf, diesen entlang und entlang der Waldgrenze zu dem Fahrweg bis zur Bundesstraße 50; von dort zieht die Grenze in nördlicher Richtung entlang von Karren- bzw. Fußwegen bis zum Dachsgraben beim Forsthaus (Kote 347) und in der weiteren Folge entlang des Waldsaumes (Marzerbach) bis östlich des Jagdhauses (Kote 332), dann entlang der Waldgrenze (Villa Waldfried) bis Kote 273, wo die Bundesstraße 50 überquert wird; sodann etwa 600 m den Bachlauf und einen Karrenweg entlang bis zur Abzweigung des Karrenweges nach Norden bis zur Rohrbrücke (Kote 268), wo die Landesstraße Mattersburg – Forchtenau überquert wird; die Grenze des Landschaftsschutzgebietes verläuft sodann im Abstand von 200 m parallel zu dieser Landesstraße bis zur Gemeindegrenze Mattersburg – Forchtenau, dann entlang dieser Gemeindegrenze bis 200 m östlich der Landesstraße Forchtenau – Wiesen (die ab Kote 281 die Gemeindegrenze bildet). Von diesem Punkt verläuft die Grenze des Landschaftsschutzgebietes 200 m östlich parallel zur Landesstraße in Richtung Nord bis zur Gemeindegrenze Mattersburg – Wiesen; die Grenze verläuft nun entlang der Gemeindegrenzen Mattersburg – Wiesen, Forchtenau – Wiesen und Neustift a.d.R. – Wiesen nach Westen bis zur Landesgrenze Burgenland – Niederösterreich am Mittereck. Innerhalb dieser Grenzen sind die geschlossenen Ortsgebiete von Forchtenau und Neustift a.d.R. aus dem Landschaftsschutzgebiet ausgenommen.
(3) Die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes sind in der Anlage festgelegt. Die parzellenscharfe Abgrenzung der nicht zum Landschaftsschutzgebiet gehörenden geschlossenen Ortsgebiete von Forchtenau und Neustift a.d.R. ist in dem beim Amt der Burgenländischen Landesregierung und in den Gemeindeämtern Forchtenau und Neustift a.d.R. aufliegenden Karten ersichtlich.
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