LandesrechtBurgenlandVerordnungenTeilnaturschutzgebiet, „Haidel“ in der KG. Nickelsdorf§ 3

§ 3

In Kraft seit 27. März 1979
Up-to-date

(1) Die bisher übliche landwirtschaftliche Nutzung als Hutweide jedoch ohne Düngung ist erlaubt.

(2) Die rechtmäßige Ausübung der Jagd wird durch die Verordnung nicht berührt, doch ist das Aufstellen von Hochständen verboten.

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