Das „Haidel“ in der KG. Nickelsdorf wird zum Teilnaturschutzgebiet (Tier- und Pflanzenschutzgebiet) erklärt. Das Schutzgebiet umfaßt Teile des Grundstückes Nr. 929/2 der KG. Nickelsdorf. Die Grenzen des Schutzgebietes sind in der Anlage festgelegt.
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