§ 1 — Landschaftsschutzgebiet und Teilnaturschutzgebiet, Teile der KG. Loipersbach, Rohrbach und Schattendorf
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(1) Die Grundstücke der Riede Klinger, Hochkogel, Krautsulzer, Brunnkogl (Grundstück Nr. 4227 bis einschließlich 4284/3), Unterkogelweingart und Weingartenwiesen der KG. Loipersbach, der Riede Kogelwiesen und Teichwiesen der KG. Rohrbach und des Riedes Bergwiesen (Grundstück Nr. 1886- 1917/2) der KG. Schattendorf werden zum Landschaftsschutzgebiet erklärt.
(2) Die Grundstücke des Riedes Teichwiesen der KG. Rohrbach werden zusätzlich zum Teilnaturschutzgebiet (Tier- und Pflanzenschutzgebiet) erklärt.
(3) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in der Anlage festgelegt.
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