Der Bereich „Galgenberges“ in der KG. Rechnitz wird zum Teilnaturschutzgebiet erklärt. Das Teilnaturschutzgebiet besteht aus den Grundstücksflächen, die mit Ausnahme der Grundstücke Nr. 6690 und 6691 der KG. Rechnitz innerhalb der gedachten Verbindungslinien zwischen den Begrenzungssteinen 1 bis 32, 32 bis 3184 im Norden, 3184 bis 24476 bis 3182 bis 3180 bis 3179 bis 33 im Osten, 33 bis Stv 34 bis Stv 44 im Süden, Stv 44 bis 17, 17 bis 1 im Westen gelegen sind. Die Grenzen des Naturschutzgebietes sind in der Anlage festgelegt.
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